Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet." [Quelle: Wikipedia]
„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund
eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und
Schrift nachvollziehbar darzustellen.“ [Quelle: EuroExpert]
Im Bereich Administration und Unterstützung technisch / wissenschaftlicher Tätigkeiten sind drei Personen zusätzlich beschäftigt.
Im Bedarfsfall können wir deutschlandweit auf ein Netz von EDV-Sachverständigen, IT-Forensikern und starken Partner jederzeit auch kurzfritig zurückgreifen.
Ein Sachverständiger hat im Grunde genommen nur eine einzige Aufgabe:
> > Fachliche Themen so zu beantworten, dass ein Laie Frage und Antwort verstehen kann <
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Was ist ein Verbandsanerkannter Sachverständiger?
Die Ernennung geschieht durch private Sachverständigenverbände. Es erfolgt eine Prüfung der Sachverständigen durch den Verband. Er prüft seine Mitglieder vergleichbar wie eine Kammer. Grundvoraussetzungen für die Prüfung sind besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, gehobenes Verständnis für rechtliche Zusammenhänge, Weisungsfreiheit, und Unparteilichkeit aber auch der Nachweis der rechtlichen Handlungskompetenz.
Verbände beaufsichtigen Ihre Mitglieder ähnlich einer Bestellungskörperschaft und fordern bei Aufnahme in den Verband die eidesstattliche Verpflichtung zur Einhaltung einer Sachverständigenverordnung. Handeln Mitglieder gegen die Sachverständigenverordnung des Verbandes, werden diese von der Organisation ausgeschlossen. Eine Besonderheit gegenüber einer Bestellungskörperschaft ist die zusätzliche und umfassende Betreuungsfunktion, welche von Verbänden übernommen wird. Missbrauch ist strafbar.